AGB
​
I. Allgemeines
​
1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Videografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
​
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
​
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Video stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliet. Reklamationen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
​
4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen gefilmt werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppen zu filmen. Es kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Szenen aufgenommen werden.
​
5. Während Paar- und Gruppenshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren oder filmen. Die gefilmten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer kann keine schönen Paar- und Gruppenfilme machen.
​
6. Der Auftragnehmer wählt die Filme aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
​
7. Dem Auftragnehmer ist angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
II: Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
​
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
​
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
​
3. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Videografie oder Hochzeiten etc.).
III. Honorare
​
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung iHv 30% des Gesamtbetrags innerhalb von 3 Wochen per Überweisung fällig. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist mit Übergabe der Bilder, jedoch spätestens 2 Wochen danach per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
​
2. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für das gelieferten Video beim Auftragnehmer.
​
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
​
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den VergütungsAnspruch für bereits begonnene Arbeiten.
​
6. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vetragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.
IV. Haftung
​
1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Videotermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatz Videographen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatz Videographen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Videotermin nicht wahrnehmen kann.
​
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe das Video schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten das Video Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
V. Nebenpflichten
​
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
VI. Datenschutz
​
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Schlussbestimmungen
​
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
​
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
​
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
​
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2024. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.
Bankverbindung:
​
Arnaud Sengier
Steuer-Nr. 13 / 532 / 04348
IBAN: DE45 5001 0517 5422 3284 85
Tel.: 0176 804 68 111 - info@arnozamorafilms.com - www.arnozamorafilms.com